„Wir sehen immer den Menschen…“
Tobias Nikolas Westkamp
„…und streiten für seine Rechte.“
Frank Hatlé
Hatlé & Westkamp – Fachanwälte für Strafrecht in Köln
…ansässig mitten in Köln, tätig überall dort, wo Sie unsere Hilfe brauchen!
Wir begrüßen Sie herzlich auf der Homepage der Fachkanzlei für Strafrecht Hatlé & Westkamp in Köln.
24 Std. Erreichbarkeit bei Festnahme, Durchsuchung & Haftbefehl
Fachkanzlei für Strafrecht
Langjährige Erfahrung
Verteidigung im Strafverfahren
Mit Sachverstand und Leidenschaft stehen wir für Ihre Rechte ein
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Betreuung in allen Gebieten des Strafrechts – vom Wirtschaftsrecht über das Jugend- und Verkehrsrecht bis hin zu Sexual-, Betäubungsmittel- und Tötungsdelikten. Neben der Verteidigung als Tatverdächtiger vor Gericht, stehen wir Ihnen auch sonst in einem Strafverfahren bei, etwa wenn Sie durch eine Straftat verletzt oder als Zeuge geladen wurden. Wir kümmern uns stets mit Sachverstand und Leidenschaft persönlich um Sie sowie Ihr Anliegen. Unsere Leistungen erstrecken sich neben dem allgemeinen Strafrecht über folgende Rechtsgebiete:
Die Kanzlei Hatlé & Westkamp bietet Ihnen maßgeschneiderte Strategien zur Verteidigung Ihrer Rechte und berät Sie professionell zu Ihrer strafrechtlichen Situation. Sollten Sie einer Straftat verdächtigt werden, wenden Sie sich so früh wie möglich an einen erfahrenen Fachanwalt. Wir handeln schnell sowie energisch und stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung, umfassendem Wissen, Verschwiegenheit und konsequentem Einsatz bei. Sie können uns bei einer Festnahme, einer Durchsuchung oder einem Haftbefehl fortwährend 24 Stunden am Tag erreichen.
Wenden Sie sich an uns – je früher, desto besser!
0221 - 571 435 410 0
Unsere Aufgabe: Das Verfahren für Sie möglichst schonend zu beenden
Nur weil Sie einer Straftat beschuldigt werden, sind Sie deswegen noch nicht schuldig. Jedoch verursacht schon die Vorverurteilung schlimme Schäden und kostet vielen Menschen ihren guten Ruf. Dadurch können wirtschaftliche Existenzgrundlagen zerstört werden. Wir nehmen uns Ihrer Situation persönlich an und kämpfen von Beginn an dafür, dass Sie Ihr gewohntes Leben weiterleben können. Hier gilt es schnell und kompetent zu handeln sowie gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zu entwickeln, um das Verfahren zu einem möglichst optimalen Abschluss zu bringen.
Wir schützen die Grundrechte des Bürgers – Ihre Fachanwälte für Strafrecht in Köln
Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein empfindlicher Bereich, in dem der Staat unmittelbar in die Grundrechte des Bürgers einzugreifen vermag. Die Fachanwaltskanzlei Hatlé & Westkamp hat ihre Kompetenzen ganz auf das Strafrecht ausgerichtet. Aufgrund der großen praktischen Erfahrung sowie besonderen theoretischen Kenntnissen haben beide Anwälte der Kanzlei von der Rechtsanwaltskammer den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen bekommen.
Notruf in Strafsachen (Festnahmen, Durchsuchungen, etc.):
0221 - 571 435 410 0
FAQ zum Strafrecht
Welche Verfahrensarten gibt es im Strafrecht?
Ermittlungsverfahren:
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens können vonseiten der Polizei oder Staatsanwaltschaft – verdeckt oder offen – Beweise in Bezug auf einen bestehenden Anfangsverdacht gegen einen Beschuldigten gesammelt werden. Dieser muss hierüber zunächst nicht unterrichtet werden. Kommt die Staatsanwaltschaft letztlich zu der Einschätzung, dass eine Verurteilung wegen einer Straftat wahrscheinlicher ist als ein Freispruch, so hat sie grundsätzlich Anklage zu erheben. Bereits vor dieser Entscheidung ist aktive Verteidigung notwendig, um die Ermittlungen beispielsweise durch Verteidigungsschriftsätze oder Beweisanträge zu lenken und die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung auszuloten.
Zwischenverfahren:
Hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, so muss auch das angerufene Gericht prüfen, ob die Verurteilung des Angeschuldigten (so wird der Beschuldigte genannt, nachdem Anklage gegen ihn erhoben wurde) nach Aktenlage wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Nur dann darf dem Betroffenen die Belastung einer öffentlichen Hauptverhandlung aufgebürdet werden. Die Prüfung findet allerdings nur summarisch statt; Beweise erhebt das Gericht in diesem Stadium üblicherweise nicht. Soweit das Gericht ebenfalls die Verurteilung als wahrscheinlicher ansieht, erlässt das Gericht einen Eröffnungsbeschluss. Hierdurch wird der Angeschuldigte zum Angeklagten.Der Verteidigung kommt in diesem Verfahrensstadium insbesondere die Aufgabe zu, das Gericht in geeigneten Fällen davon zu überzeugen, dass die erwartete Beweisführung nicht gelingen kann und das Verfahren daher nicht eröffnet werden darf.
Hauptverfahren:
Mit dem Eröffnungsbeschluss beginnt das Hauptverfahren. Dessen Herzstück ist die Hauptverhandlung. In dieser werden nach strengen Regeln Beweise erhoben. Ausschließlich auf der Grundlage dieser – in der Hauptverhandlung erhobenen – Beweise dürfen die Feststellungen eines Urteils gestützt werden. Am Ende dieses Verfahrensabschnitts steht das Urteil – mit dem die Schuld oder Unschuld des Angeklagten festgestellt wird und ggf. eine Strafe bestimmt wird. Auch eine Verfahrenseinstellung ist weiterhin rechtlich möglich.
In diesem Verfahrensabschnitt hat die Verteidigung widerstreitend mit der Staatsanwaltschaft Einfluss auf die zu erhebenden Beweise zu nehmen. Beispielsweise müssen Zeugen benannt und befragt werden, Ortsbesichtigungen und Sachverständigengutachten beantragt werden. Insbesondere muss die Verteidigung darauf achten, dass im Ermittlungsverfahren rechtswidrig erhobene Beweise nicht in das Urteil einfließen. Hierzu sind der Beweiserhebung- und verwertung Widersprüche entgegenzusetzen.
Berufungsverfahren:
Wenn das Urteil erster Instanz von einem Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht) gesprochen wurde, dann steht den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich die Berufung offen. In der Berufungshauptverhandlung werden grundsätzlich alle Beweise neu erhoben; es findet eine weitere Beweisaufnahme statt.
Revisionsverfahren:
Wenn das Urteil erster Instanz von einem Landes- oder Oberlandesgericht gesprochen wurde, dann steht dem Verfahrensbeteiligten die Revision offen. Ebenso kann gegen jedes amtsgerichtliche Urteil die sogenannte Sprungrevision eingelegt werden. In der Revision wird ein Urteil nur darauf überprüft, ob das Recht auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt richtig angewandt wurde. Nicht kontrolliert wird hingegen, ob die Tatsachenfeststellungen des Urteils richtig sind. Eine Beweiserhebung findet in der Revision nicht statt. Zudem werden Verfahrensfehler überprüft, die der Verteidiger detailliert mitteilen und glaubhaft machen muss.
Vollstreckungsverfahren:
Das Vollstreckungsverfahren dient der rechtmäßigen Durchsetzung der verhängten Strafe.
Die Verteidigung hat hier insbesondere – auf entsprechenden Wunsch des Mandanten – auf einen Strafaufschub hinzuwirken bzw. die rechtzeitige Entlassung zur Bewährung (etwa mit Ablauf der Halb- oder Zweidrittelstrafe) zu betreiben.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Betreten Beamte im Rahmen der Beweismittelbeschaffung Ihren Wohnraum, bewahren Sie zunächst die Ruhe. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen und bitten Sie um Aufklärung darüber, wer anwesend ist und warum. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen zu dürfen. Notieren Sie sich den Ablauf der Durchsuchung und achten Sie darauf, ob und wie Sie über Ihre Rechte belehrt wurden.
Behindern Sie die Beamten nicht bei der Arbeit und verstecken Sie auch keine Gegenstände – denn das kann Ihnen im späteren Strafverfahren zur Last fallen. Machen Sie lediglich Angaben zu Ihrer Person – schweigen Sie zur Sache!
Widersprechen Sie gegenüber den Durchsuchungsbeamten der Durchsicht der aufgefundene Papiere und elektronischen Speichermedien.
Bestehen Sie auf die Erstellung eines Protokolls über die Dinge, die mitgenommen werden.
Was tun bei einer Vorladung?
Als Beschuldigter ist es grundsätzlich nicht ratsam, sich ohne anwaltlichen Beistand vernehmen zu lassen. Einer Ladung zur Vernehmung müssen Sie nur folgen, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht geladen wurden. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Angaben zu machen, die über Ihre Personalien und ggf. ihren Beruf hinausgehen.
Sie sollten im Falle einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung unbedingt sofort Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen. Dieser wird regelmäßig auch eine Aufhebung eines unmittelbar bevorstehenden Vernehmungstermins bewirken können. Erst nachdem Ihr Verteidiger Akteneinsicht genommen hat, kann beraten werden, ob eine Aussage zur Sache Ihrer Verteidigung dienlich wäre.
Wie verhalte ich mich als Angehöriger?
Angehörige des Beschuldigten haben ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht. Das heißt, dass Sie nicht verpflichtet sind, in einem Verfahren gegen Ihren Verwandten auszusagen. Dieses Recht sollten Sie – im Interesse des Ihnen nahestehenden Beschuldigten – auch nutzen und Ihre Aussage (zunächst) verweigern.
Ob Ihre wahrheitsgemäße Aussage dem Angehörigen dienlich sein kann, kann letztlich nur von dessen Verteidiger auf Grundlage der Verfahrensakte eingeschätzt werden.
Was versteht man unter Vorsatz?
In strafrechtlichen Verfahren versteht man unter dem Begriff „Vorsatz“ die willentliche Ausführung eines Tatbestandes. Dazu zählt, dass man mit einem gewissen Ziel willentlich einen Tatbestand herbeiführt, über den Ausgang des Handelns im Bilde ist und die Folgen auch in Kauf nimmt. Die vorsätzliche Begehung von Straftaten ist grundsätzlich strafbar. Vorsätzliche Straftaten werden hierfür in 3 Stufen unterteilt (Dolus directus 1. Grades, Dolus directus 2. Grades und Dolus eventualis).
Auch Fahrlässigkeit kann zur Strafbarkeit führen, wenn das Gesetz dies ausdrücklich unter Strafe stellt (z.B. bei Körperverletzung (§ 229 StGB) oder Tötung (§ 222 StGB).
Was bedeutet Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht für einen Zeugen?
Auch ein Zeuge muss sich nicht selbst belasten. Das gilt sowohl für Gespräche mit bzw. Vernehmungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft als auch Gerichtssaales. Dieses Recht nennt man Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO).
Angehörige wie beispielsweise Ehepartner oder Kinder können hingegen immer vom Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO) Gebrauch machen, da sie kein Familienmitglied belasten müssen.
Was bedeutet Pflicht- und Wahlverteidigung?
In vielerlei Strafverfahren muss in Deutschland ein Pflichtverteidiger von dem Gericht bestellt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Anklage zum Schöffen-, Land- oder Oberlandesgericht erhoben wurde.
Insbesondere aber gilt:
WERDEN SIE FESTGENOMMEN, HABEN SIE NOCH VOR DER ERSTEN VERNEHMUNG DAS RECHT AUF BEIORDNUNG EINES RECHTSANWALTS ALS VERTEIDIGER!
Hierauf sollten Sie dringend bestehen!
Wahlverteidigung bedeutet hingegen, dass der Beschuldigte entweder neben der verpflichtenden Verteidigerbestellung einen Anwalt wählt oder dies auch bei fehlender Notwendigkeit selbstständig tut. Grundsätzlich hat man immer das Recht, seinen Pflichtverteidiger selbst auszuwählen. Daneben können bis zu drei Wahlverteidiger mandatiert werden.
Welche Straftaten werden im Führungszeugnis vermerkt?
Im Führungszeugnis werden Straftaten mit unterschiedlichen Schweregraden vermerkt. Auch berücksichtigt wird dabei, ob es sich um eine Straftat eines Jugendlichen oder Erwachsenen handelt.
Vermerkt werden unter anderem:
- Jugendstrafen über 2 Jahre
- Geldstrafen über 90 Tagessätze und
- Freiheitsstrafen über 3 Monate (geringere Strafen werden allerdings eingetragen, wenn bereits eine weitere – auch geringfügige – Verurteilung erfolgt war)
- Sexualstraftaten
Unter welchen Bedingungen wird ein Verfahren gegen mich wieder eingestellt?
Strafverfahren können aus unterschiedlichen Gründen eingestellt werden. Häufig ist der Tatverdacht nicht hinreichend; der Anfangsverdacht konnte im Wege der Ermittlungen dann nicht erhärtet werden. Stellt sich heraus, dass es sich bei der Tat lediglich um ein Bagatelldelikt handelt, kann das Verfahren ebenfalls eingestellt werden. Oft werden Verfahren dann auch unter Auflagen eingestellt; der Beschuldigte/Angeklagte leistet dann etwa eine Zahlung oder erbringt soziale Arbeit.
Inwiefern kann ein Fachanwalt für Strafrecht mich unterstützen?
Ein erfahrener und qualifizierter Spezialist im Strafrecht versetzt Sie erst in die Lage, Ihre Verfahrensrechte zu erkennen und sachgerecht wahrzunehmen. Das Strafrecht ist eine sehr komplexe Materie, die einen Betroffenen regelmäßig überfordert. Jeder Satz kann schicksalhafte Folgen haben, jede Entscheidung kann nachhaltig wirken.
Daher sollten Sie als Beschuldigter oder auch Geschädigter gleichermaßen unverzüglich den Rat eines Fachanwalts für Strafrecht einholen.