Geschädigtenbeistand, Nebenklage und Adhäsionsverfahren
Wir betreuen Sie bundesweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, auch als Geschädigte im Rahmen einer Nebenklage oder wenn Sie als Zeuge geladen sind. Unsere Kanzlei für Strafrecht verfügt auch insoweit über langjährige Erfahrung. So haben die Anwälte Hatlé und Westkamp in zahlreichen Verfahren wegen Sexualverbrechen, Tötungsdelikten und Staatsschutzverfahren (z.B. sog. „NSU-Verfahren“) die Rechte der Verletzten bzw. ihrer Hinterbliebenen verteidigt.
Im Rahmen des Adhäsionsverfahrens können Geschädigte bereits im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, kostenschonend und beschleunigt durchsetzen.
Wir sind Ihre Anwälte für Strafrecht in Köln Kontaktieren Sie uns!
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