Geschädigten­beistand, Nebenklage und Adhäsions­verfahren

Rechtsanwalt füllt Dokumente in seiner Kanzlei aus

Wir betreuen Sie bundesweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, auch als Geschädigte im Rahmen einer Nebenklage oder wenn Sie als Zeuge geladen sind. Unsere Kanzlei für Strafrecht verfügt auch insoweit über langjährige Erfahrung. So haben die Anwälte Hatlé und Westkamp in zahlreichen Verfahren wegen Sexualverbrechen, Tötungsdelikten und Staatsschutzverfahren (z.B. sog. „NSU-Verfahren“) die Rechte der Verletzten bzw. ihrer Hinterbliebenen verteidigt.

Im Rahmen des Adhäsionsverfahrens können Geschädigte bereits im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, kostenschonend und beschleunigt durchsetzen.

Wir sind Ihre Anwälte für Strafrecht in Köln Kontaktieren Sie uns!
0221 - 571 435 410 0

Termine nach Vereinbarung

Erreichbarkeit im Büro
Mo–Fr 8:00–19:00 Uhr

0221 - 571 435 410 0
recht@hatle-westkamp.de
0221 29246509

Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen.
Erfahren Sie mehr in der Datenschutzerklärung von Google Maps.